1. Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Wir sind Vertragspartner aller Krankenkassen. Diese übernehmen grundsätzlich alle Kosten der häusliche Krankenpflege (für den akuten Krankheitszeitraum) die wir bei ärztlicher Verordnung erbringen (SGB V).


2. Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung

Grundsätzlich besteht für eine längerfristig pflegebedürftige Person die Möglichkeit in eine Pflegestufe eingeordnet zu werden. Die Einordnung in die entsprechende Pflegestufe erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Pflegekasse und richtet sich nach dem Umfang und nach der Häufigkeit der benötigen Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität oder der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Pflegehilfe

Pflegestufe I II III
Leistung bis 30.6.2008 384 EUR 921 EUR 1432 EUR
Ab 1. Juli 2008 420 EUR 980 EUR 1470 EUR
Ab 1. Januar 2010 450 EUR 1040 EUR 1510 EUR
Ab 1. Januar 2012 450 EUR 1100 EUR 1550 EUR

Wird die Pflege selbst sichergestellt, zahlt die Pflegeversicherung ein Pflegegeld. Dieses erhöht  sich wie folgt:

Pflegestufe I II III
Leistung bis 30.6.2008 205 EUR 410 EUR 665 EUR
Ab 1. Juli 2008 215 EUR 420 EUR 675 EUR
Ab 1. Januar 2010 225 EUR 430 EUR 685 EUR
Ab 1. Januar 2012 235 EUR 440 EUR 700 EUR


Sie können wählen zwischen Geld- und Sachleistungen. Wenn Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen oder sich von uns unterstützen lassen, dann gilt dieses als Sachleistung. Wir erstellen Ihnen zur besseren Kostenkalkulation gerne einen individuellen Kostenvoranschlag für die bei Ihnen notwendige Hilfe. Pflegebedürftige oder pflegende Angehörige können anstelle der Sachleistung auch Pflegegeld beantragen. Eine Kombination von Geld- und Sachleistungen ist ebenfalls möglich: Nimmt der Pflegebedürfige die ihm zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält er oder seine Familie daneben ein anteiliges Pflegegeld.


3. Private Kostenübernahme oder Übernahme durch das Sozialamt

Ist über die genehmigte Pflege hinaus zusätzliche Hilfe erforderlich, informieren wir Sie gerne über weitere Erstattungsmöglichkeiten (Sozialamt, etc.) und sind Ihnen bei der Antragstellung behilflich. Zusätzliche Hilfe, die den genehmigten Leistungsaufwand der Kostenträger übersteigt, würden wir Ihnen privat detailliert in Rechnung stellen.


4. Zuzahlung bei häuslicher Krankenpflege

Für Leistungen der Behandlungspflege wird ab dem 1.1.2004 je genehmigter Verordnung eine Gebühr von 10 € durch die genehmigende Krankenkasse bei Leistungsinanspruchnahme erhoben. Daneben werden dem Versicherten lediglich Zuzahlungen von 10% für die ersten 28 Behandlungstage pro Jahr durch die Krankenkasse in Rechnung gestellt. Die Zuzahlungsbeiträge errechnen sich aus den pro Tag entstandenen Kosten des Pflegedienstes (siehe Rechnung). Gleiches gilt für „Haushaltshilfe".